Schüßler-Salze sind alternativmedizinische Präparate von Mineralsalzen in homöopathischer Dosierung (Potenzierung). Die Therapie mit Schüßler-Salzen geht auf den homöopathischen Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler (1821–1898) zurück und basiert auf der Annahme, Krankheiten entstünden allgemein durch Störungen des Mineralhaushalts der Körperzellen und könnten durch homöopathische Gaben von Mineralien geheilt werden. Diese Annahmen sind wissenschaftlich nicht anerkannt, eine Wirksamkeit der Schüßler-Salze ist nicht nachgewiesen.
„Biochemische Heilweise“ des Wilhelm Heinrich Schüßler
Der homöopathische Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler veröffentlichte in der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung 1873 den Artikel „Eine abgekürzte Therapie gegründet auf Histologie und Cellularpathologie“, der auf knapp 16 Seiten die Grundzüge seiner Lehre enthielt und eine Therapieform namens „Biochemische Heilweise“ vorstellte. Schüßlers Abkürzung bestand darin, dass er statt der etwa tausend Mittel in der Homöopathie nur zwölf Salze, „Schüßler-Salze“ genannt, zur Therapie fast aller Krankheiten für ausreichend hielt. Schüßler ging davon aus, dass Krankheiten auf der Grundlage gestörter biochemischer Prozesse entstehen. Er nahm an, dass Krankheiten zu einem großen Teil auf der Grundlage eines „gestörten Mineralhaushaltes“ entstehen, wobei das Fehlen eines bestimmten Minerals den gesamten Stoffwechsel beeinträchtige.
Durch die Zufuhr dieser nun fehlenden Mineralstoffe wollte Schüßler die Krankheiten bekämpfen. Dazu sei die Potenzierung der Salze notwendig, um Mängel innerhalb einer Zelle aufzufüllen. Nach seiner Ansicht gelangen die hoch verdünnten „feinstofflichen“ Mineralstoffe, also einzelne Ionen, direkt in das Zellinnere. Die Mängel außerhalb der Zellen seien durch eine Nährstoff- und Basen reiche Ernährung aufzufüllen, da ein gewisses Gleichgewicht zwischen Zellinnerem und Extrazellularraum notwendig sei. Nach Schüßlers Ansicht verursacht ein pathogener Reiz die Verstärkung der Funktion einer Zelle, da die Zelle bemüht ist, den Reiz abzustoßen. Aufgrund dieser Tätigkeit verliere sie einen Teil ihrer mineralischen Funktionsmittel. Diese Zellen seien dann pathogen verändert, was das Wesen einer Krankheit sei.
Abgrenzung von der Homöopathie
Schüßler erklärte, sein Verfahren sei „kein homöopathisches“, weil es nicht auf dem von Samuel Hahnemann propagierten Simile-Prinzip („Ähnliches kann durch Ähnliches geheilt werden“) beruhe, sondern auf physiologisch-chemische Vorgänge im menschlichen Organismus zurückzuführen sei. Auch die in der Homöopathie üblichen Arzneimittelprüfungen an gesunden Probanden lehnte Schüßler aus diesem Grund für seine Salze als „grundfalsch“ ab.
Die von Hahnemann in dessen Organon der Heilkunst beschriebene Wirkungsweise eines potenzierten Mittels durch eine diesem innewohnenden, immateriellen, durch das Dynamisieren freigewordenen „spezifischen Arzneikraft“ lehnte Schüßler ebenso vollständig ab.
Es gab zu seinen Lebzeiten viele Auseinandersetzungen mit Homöopathen, die seine Behandlungsmethode schon allein wegen ihrer Einfachheit nicht akzeptierten und verächtlich von Düngemitteln sprachen. Sie witterten Verrat an der gemeinsamen Sache. In seiner abgekürzten Therapie schreibt Schüßler selbst: „Die Grundlage meiner Forschung waren Histologie, die darauf bezügliche Chemie, die anorganischen Bestandteile der Gewebe und die physiologischen Wirkungen oder Funktionen dieser Bestandteile.“
Bei seinen Untersuchungen fand er nach eigenen Angaben zwölf verschiedene Verbindungen, die im menschlichen Körper vorkämen, die sogenannten Schüßler-Salze.
Im Vorwort zu späteren Auflagen seiner Arbeit bekannte er sich zu den Einflüssen, die der Physiologe Jakob M. Moleschott und der Pathologe Rudolf Virchow auf seine Theorie hatten. Die heftigen Auseinandersetzungen mit führenden Homöopathen brachten Schüßler 1876 zum Austritt aus dem „Centralverein homöopathischer Ärzte“. Der polemische Schlagabtausch ging jedoch über Jahrzehnte weiter. Die naturwissenschaftliche Medizin nahm dagegen das neue „biochemische“ Verfahren kaum zur Kenntnis. Im Kaiserreich wurde es zwar von den meisten Gesundheitsbehörden im Rahmen der gesetzlich verankerten Kurierfreiheit toleriert, aber nicht gefördert.